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Seit  Januar 2006 wird im St. Rochus Krankenhaus Dieburg ein Hörscreening für alle Neugeborenen angeboten. Dieses ist im Rahmen der Geburtshilfe kostenfrei. Die Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings geht zurück auf einen Landtagsbeschluss, diese Präventionsmaßnahme flächenddeckend an allen hessichen Geburtseinrichtungen einzuführen.

Hörscreening - warum?

In Deutschland kommen jährlich zwei von tausend Kindern mit einer Hörstörung zur Welt. Diese Hörstörungen werden im Durchschnitt erst mit 31 Monaten festgestellt. Bis zu einer Therapie vergehen häufig weitere sechs Monate. Die Hauptreifungsphasen des Hörsystems sind jedoch bereits nach etwa 18 Lebensmonaten abgeschlossen, so dass wirksame Behandlungschancen immer geringer werden.

Hörscreening - wie funktioniert das?

OAE - Otoakustische Emission (OAE-Messung)

Dem Säugling wird ein 35 dB leiser Ton durch eine Sonde ins Ohr gegeben. Nach ein paar Sekunden kommt ein sehr leiser Ton (Emission) zurück. Das heißt, dass das Innenohr des Säuglings in Ordnung ist. Manchmal ist es möglich, dass dieser Ton ausbleibt, weil das Baby z. B. noch Fruchtwasser im Gehörgang hat. Aber um sicher zu sein, wird in diesem Falle anschließend die

ABR-Messung (Hirnstamm-Messung)

durchgeführt. Bei dieser Messmethode werden dem Säugling drei Elektroden - eine auf die Stirn und jeweils eine hinter jedes Ohrläppchen - positioniert und ebenfalls ein 35 dB leiser Ton durch die Sonde in das Ohr gegeben.  Da das Hörsystem das Hören als elektrischen Impuls an das Gehirn weitergibt, können über die Elektroden diese Impulse abgeleitet werden. So ist es möglich, nicht nur bis zum Innenohr zu messen, sondern

 
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bis zum Hirnstamm. Für diese Meßmethode ist es unerheblich, ob der Säugling z. B. noch Fruchtwasser im Ohr hat.

WICHTIG!
Beide Messungen sind harmlos und können Ihr Kind nicht verletzen.

Hörscreening - was passiert danach?

Die im Hörscreening erhobenen Daten werden, unter Berücksichtigung der Datenschutz- bestimmungen, in einer zentralen Datenbank zusammengeführt.

Eltern, bei deren Kind keine Hörstörung festgestellt wurde, erhalten ein entsprechendes Informationsschreiben vom Pflegepersonal für ihre Unterlagen.  

Eltern, bei deren Kind ein kontrollbedürftiges Ergebnis festgestellt wurde, erhalten eine entsprechende Information mit einer Liste von Kliniken, die eine genauere Untersuchung durchführen und gegebenenfalls eine nötige Therapie einleiten können.

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St. Rochus Krankenhaus Dieburg - Tel. 06071 205-0 - Email info@st-rochus-dieburg.de